EVP-Initiative "Erbschaftssteuerreform" kommt zustande

EVP-Initiative "Erbschaftssteuerreform" kommt zustande

Die Initiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ kommt zustande. Über 120‘000 Unterschriften sind von EVP, SP und Gewerkschaften für eine gerechte und moderate Erbschaftssteuer gesammelt worden. Sie werden derzeit beglaubigt und am 15. Februar bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ kommt zustande. EVP, SP und Gewerkschaften haben über 120‘000 Unterschriften für die Erbschaftssteuerreform gesammelt. Sie werden derzeit von den Gemeinden beglaubigt. „Damit werden sich die Stimmberechtigten zu einer moderaten und gerechten Erbschaftssteuer äussern können“, stellt Heiner Studer als Präsident des Trägervereins fest.

 

Das Initiativkomitee ruft die betroffenen Gemeinden dazu auf, die Unterschriften zügig zu beglaubigen und zurückzusenden. „Wir sind dringend auf eine gute Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltungen angewiesen“, betont Joel Blunier, Koordinator des Trägervereins. Die Erbschaftssteuerreform-Initiative wird am 15. Februar 2013 bei der Bundeskanzlei eingereicht (9.30 Uhr Point de presse im Bundesmedienzentrum, 10.00 Uhr Einreichung der Unterschriften auf der Bundesterrasse, anschliessend Apéro im Hotel Kreuz). Alle Interessierten sind bereits heute ganz herzlich dazu eingeladen. Die Initiative wird getragen von EVP, SP, SGB und Grünen und unterstützt von ChristNet und CSP.

 

Die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ will eine nationale Erbschaftssteuer auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken einführen und im Gegenzug die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufheben. Dank dem hohen Freibetrag werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Für Unternehmen sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, damit ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Zuwendungen an den Ehepartner und an gemeinnützige Institutionen sind steuerfrei. Der Steuersatz von 20% (nur auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt!) ist im internationalen Vergleich moderat. Die Initiative ist ausgewogen und die Erbschaftssteuer eine der gerechtesten Steuern.

 

Von der Erbschaftssteuerreform profitieren alle. Denn die Initiative sieht vor, den Ertrag zu einem Drittel den Kantonen und zu zwei Dritteln der AHV gutzuschreiben. So wird die ungerechte Vermögensentwicklung gemildert. Reiche und Superreiche werden vermehrt in die allgemeine Pflicht eingebunden. Zudem soll die Renten beziehende Generation mit einer moderat ausgestalteten Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen. Deshalb: Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV!

 

Bern, den 11. Januar 2013/nh