Stellungsnahme zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Die EVP kann den Änderung der Vereinbarung zustimmen. Es ist aus der Sicht der EVP wichtig, dass möglichst viele Kantone der neuen Vereinbarung beitreten. Dabei sollten alle Nachbarkantone mit dabei sein, um kantonsübergreifende Arbeiten und Vergabungen nicht zusätzlich zu erschweren.

Die vollständige Harmonisierung mit dem Bund ist für die EVP nicht erstrebenswert, da doch einige Vorgaben des Bundes dem heutigen kantonalen Konkordat inhaltlich widersprechen oder doch deutlich davon entfernt sind. Es geht ja beim Bund meistens um viel grössere Projekte Z. B. NEAT, die eine etwas andere Grundlage und Regeldichte benötigen. Die Harmonisierung unter den Kantonen ist aber wichtig und erhöht die Rechtssicherheit. Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Vergabelimiten sind wichtig, damit ein regionaler und kantonaler Spielraum für bestimmte Vergabungen von Aufträgen auch künftig möglich bleiben.

Wichtig ist, dass bei einer Ausschreibung die massgebenden und gewichteten Kriterien klar aufgeführt sind, so können z. B. regionale Nähe der Unternehmungen nachwievor priorisiert bleiben.