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28.2.16: Tanzverbots-Initiative

Tanzverbots-Initiative

NEIN zur Aargauischen Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot"

NEIN zur Aargauischen Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot"

Die Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt. Was für die einen die Freiheit zum Tanzen bedeutet, ist für den anderen der Zwang zur Nachtarbeit.

 

Von Urs Plüss, Grossrat 

Im Aargau existiert zwar kein Tanzverbot, doch an den fünf wichtigsten, christlichen Feiertagen müssen die Gastwirtschaftsbetriebe um 00:15 Uhr schliessen. Mit der vorliegenden Initiative soll diese Einschränkung aufgehoben werden. Der Grosse Rat wie auch der Regierungsrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Calvin würde wohl rot anlaufen ob dieser Volksinitiative und Zwingli hätte seine wahre Freude daran. Hier mein Kommentar zu zwei Argumenten des Initiativ-Komitees:

Ein unsinniges Verbot weniger bedeutet mehr Freiheit.
Die Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt. Was für die einen die Freiheit zum Tanzen bedeutet, ist für den anderen der Zwang zur Nachtarbeit.

Eine Gesellschaft, die der Kirche fernbleibt, muss sich nicht von religiösen Gesetzen bestimmen lassen.
Nicht der christliche Glaube schreibt dieses Gesetz vor, sondern der Staat gibt der Bevölkerung den nötigen Freiraum, die religiösen Feste würdig zu feiern und gönnt allen etwas Besinnung und Ruhe. Bleibt die Gesellschaft wirklich der Kirche fern?

Auch wenn die Gesellschaft der Kirche fernbleibt, ist sie nicht unchristlich oder unreligiös geworden. Die christlichen Werte sind immer noch für sehr viele – auch für junge Leute – wichtig und sollten vom Partyvolk respektiert werden. Dies erfordert jedoch etwas Toleranz in die andere Richtung. Würde man das oben genannte Argument wirklich ernst meinen, dann müsste man in der ganzen Konsequenz alle christlichen Feiertage abschaffen und auch den Sonntag als Ruhetag in Frage stellen.

Um was geht es im Einzelnen in der Initiative?
Eine Sonderregelung im  Gastgewerbegesetz (§ 4 Abs. 3 GGG) sieht folgendes vor:

An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe bereits um 00.15 Uhr zu schliessen. Diese Bestimmung bezweckt den Schutz der Feiertage, indem an diesen Tagen mit Tagesbeginn (00.15 Uhr) sowie nach Tagesende (eine Viertelstunde nach Mitternacht) der Betrieb eingestellt werden muss. Die Bewilligung einer Verlängerung durch den Gemeinderat ist nicht möglich.

Die Aargauische Volksinitiative „Weg mit dem Tanzverbot“ verlangt, diesen Paragraphen aufzuheben, wodurch automatisch § 4 Abs. 1 GGG zum Zuge kommt mit den Schliesszeiten: Mo. bis Fr. zwischen 00.15 Uhr und 05.00 Uhr, am Sa. zwischen 02.00 Uhr und 05.00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen zwischen 02.00 Uhr und 07.00 Uhr. Wobei der Gemeinderat Freinächte erlauben kann.

Die EVP-Fraktion empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Es ist eine gesellschaftliche Frage, ob man das Gesetz – bezeichnet als alten Zopf – aufheben soll und die Bevölkerung dem liberalen Markt aussetzt oder ihr ein paar wenige Tage im Jahr etwas Auszeit gönnt. Ist es zu viel verlangt, etwas Respekt zu zeigen vor den Menschen in der Gesellschaft, die diese Feste christlich feiern wollen? Oder wie in einem Forums-Eintrag stand:

„Hand aufs Herz: würden Sie gerne arbeiten im Wissen, dass der Rest der Familie zu Hause auf Sie wartet?“

49 Wochenenden bzw. 355 Tage stehen dem Partyvolk zur Verfügung um zu tanzen und zu feiern. Ist es die Sache wirklich wert, wegen 10 Nächten diese verordnete Freiheit zu opfern, oder geht es den Initianten doch um etwas anderes?