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5.6.16: Senkung der Grundbuchabgaben

NEIN zur Senkung der Grundbuchabgaben (Änderung EG ZGB)

Seit über 100 Jahren wird im Kanton Aargau bei grundbuchlichen Vorgängen (Bsp. Kauf eines Hauses) eine Gebühr sowie eine Steuer erhoben. Aktuell liegt die Steuer bei 4 Promille. Kauft also jemand ein Haus für eine Million, dann erhebt der Kanton darauf eine Steuer von 4'000 Franken. Der grosse Rat hat nun an seiner Sitzung vom 1. März beschlossen, dass die Steuer per 1. Januar 2018 auf 2 Promille halbiert wird und per 1. Januar 2020 ganz wegfällt. Dem Kanton entgehen damit pro Jahr 33 Millionen an Einnahmen. Gegen diesen Beschluss wurde das Behördenreferendum ergriffen, weshalb es nun zur Volksabstimmung kommt.

 

Die EVP-Fraktion hat sich in allen 3 Abstimmung gehen die Aufhebung geäussert. Es ist schlicht unbegreiflich und verantwortungslos, dass in Zeiten, wo der Kanton an allen Ecken und Enden sparen muss und ein Sparprogramm das nächste jagt, die Situation mit der Senkung der Grundbuchabgaben zusätzlich verschärft werden soll.

 

Urs Plüss, Grossrat