Informationen für Medienschaffende
Download-Center
Pressebilder
Logos
Weitere Downloads
- Parteiprogramm 2014 PDF
- Grundlagenprogramm PDF
- Letzter Sessionsbericht
Kennzahlen
Name: Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP)
Gründungsjahr: 1919
Anzahl Mitglieder: 4500
Anzahl Sitze im Nationalrat: 2
Aktuelle Medienmitteilungen
08.03.2024 | EVP: Die Bilateralen III sind der richtige Weg für die Schweiz
Der Bundesrat hat heute das endgültige Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union verabschiedet und bekannt gegeben, dass die Schweiz die Verhandlungen mit der EU für ein Bilaterale III-Paket aufnehmen wird. Die EVP begrüsst die Aufnahme der Verhandlungen als einen wichtigen Schritt, die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
Mit den Konsultationen zum Entwurf des Verhandlungsmandats hat der Bundesrat sinnvolle und zweckmässige Sondierungen abgeschlossen und die Schweiz gut…
Der Bundesrat hat heute das endgültige Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union verabschiedet und bekannt gegeben, dass die Schweiz die Verhandlungen mit der EU für ein Bilaterale III-Paket aufnehmen wird. Die EVP begrüsst die Aufnahme der Verhandlungen als einen wichtigen Schritt, die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
Mit den Konsultationen zum Entwurf des Verhandlungsmandats hat der Bundesrat sinnvolle und zweckmässige Sondierungen abgeschlossen und die Schweiz gut darauf vorbereitet, nun in diese Verhandlungen mit der EU einzusteigen.
«Die EVP ist überzeugt, dass die Bilateralen III die richtige Herangehensweise sind. Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg und werden die Verhandlungen konstruktiv begleiten.»
Nik Gugger, Nationalrat ZH
Dabei ist sich die EVP bewusst, dass in verschiedenen Punkten wie z.B. dem Lohnschutz noch konstruktive, auch im Inland mehrheitsfähige Lösungen gefunden werden müssen.
Der bilaterale Weg der Schweiz mit der EU als unserer wichtigsten Handelspartnerin hat sich bewährt. Der gute Zugang zum EU-Binnenmarkt und die erfolgreichen bilateralen Beziehungen haben massgeblich zum wirtschaftlichen Wohlstand der Schweiz beigetragen. Deshalb ist es entscheidend wichtig, diesen erfolgreichen bilateralen Weg mit der EU weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern. Die Bilateralen III sind dafür die richtige Herangehensweise. Das nach Abschluss der Konsultationen vorliegende Common Understanding bildet ein erstes Fundament für die weiteren Verhandlungen, in denen der Bundesrat die noch zu klärenden Punkte konsequent verhandeln muss.
Das Verhandlungspaket der Bilateralen III sieht unter anderem vor, die fünf bestehenden Binnenmarktabkommen zur Personenfreizügigkeit, zum Abbau technischer Handelshemmnisse, zu Land- und Luftverkehr sowie zur Landwirtschaft zu aktualisieren. Zwei neue Binnenmarktabkommen für Strom und Lebensmittelsicherheit sollen ebenfalls abgeschlossen werden. In den Bereichen Forschung, Bildung und Gesundheit sind Kooperationen mit der Europäischen Union (EU) geplant.
In einer repräsentativen Umfrage befürworten über zwei Drittel der befragten Stimmberechtigten ein Verhandlungsmandat zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Über 70 Prozent der Befragten befürworteten die Inhalte des Vertragspakets der Bilateralen III.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
Nik Gugger, Nationalrat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
03.03.2024 | Nationale Erbschaftssteuer zur Sicherung der AHV
Die heute entschiedene 13. AHV-Rente für alle stellt die Schweizer Altersvorsorge vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen, ohne das Problem der Altersarmut effektiv zu lösen. Auch die vom Stimmvolk heute zu Recht als sozial ungerecht abgelehnte Renteninitiative hätte die Probleme der AHV nicht überzeugend gelöst. Der kommende Reformvorschlag des Bundesrates zur stabilen Finanzierung der AHV darf jüngere Generationen und insbesondere die Familien nicht über höhere Mehrwertsteuern oder Lohnprozente noch weiter belasten. Deshalb fordert die EVP die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer für hohe Erbschaften, um die AHV nachhaltig und sozial gerecht zu finanzieren.
Niemand in der Schweiz soll sich im Alter finanzielle Sorgen machen müssen. Diese unbestrittene Notwendigkeit hat heute dazu geführt, dass die 13.…
Die heute entschiedene 13. AHV-Rente für alle stellt die Schweizer Altersvorsorge vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen, ohne das Problem der Altersarmut effektiv zu lösen. Auch die vom Stimmvolk heute zu Recht als sozial ungerecht abgelehnte Renteninitiative hätte die Probleme der AHV nicht überzeugend gelöst. Der kommende Reformvorschlag des Bundesrates zur stabilen Finanzierung der AHV darf jüngere Generationen und insbesondere die Familien nicht über höhere Mehrwertsteuern oder Lohnprozente noch weiter belasten. Deshalb fordert die EVP die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer für hohe Erbschaften, um die AHV nachhaltig und sozial gerecht zu finanzieren.
Niemand in der Schweiz soll sich im Alter finanzielle Sorgen machen müssen. Diese unbestrittene Notwendigkeit hat heute dazu geführt, dass die 13. AHV-Rente für alle vom Stimmvolk angenommen wurde. Die Finanzierung dieses Ausbaus der Rentenzahlungen für alle Rentenbezügerinnen und -bezüger unabhängig ihrer Bedürftigkeit ist jedoch nicht geklärt. Er wird die AHV vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen stellen. Die Altersarmut, welche Bezügerinnen und Bezügern niedriger Renten weiterhin droht, lindert er dennoch nicht effektiv. Leider verzichtete das Parlament darauf, einen entsprechenden Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen. Der parlamentarische Vorstoss, die tiefen Renten zu erhöhen und damit die Altersarmut effektiv zu bekämpfen, kam zu spät, seine Umsetzung wurde vom Stimmvolk bezweifelt.
Erbschaftssteuer verhindert unzumutbare Belastung der Jungen
Umso mehr kommt es jetzt auf die Ausgestaltung des Reformpakets an, das der Bundesrat dem Parlament bis 2026 zur nachhaltigen Finanzierung der AHV vorlegen soll. Für die EVP ist klar: Weitere Reformschritte dürfen die jungen Generationen, insbesondere die Familien, nicht noch mehr mit höheren Mehrwertsteuern oder Lohnprozenten finanziell belasten. Auch fehlen mit der Annahme der 13. AHV die finanziellen Spielräume, um die tieferen Renten anzuheben. Deshalb fordert die EVP die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften, um die nachhaltige Finanzierung der AHV sozial gerecht auszugestalten.
Unsoziale Reform abgelehnt
Auch der Vorschlag der Renteninitiative, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu binden, hätte die Probleme der AHV nicht sozial gerecht gelöst. Die Initiative nahm weder auf die heutigen Probleme älterer Arbeitssuchender am Arbeitsmarkt Rücksicht noch auf die Tatsache, dass viele Menschen körperlich oder psychisch nicht in der Lage sind, länger als bis 65 zu arbeiten. Das Stimmvolk lehnte die Initiative denn auch zu Recht als sozial ungerecht deutlich ab.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
28.02.2024 | EVP will Volkswillen zum Jugendschutz vor Tabakwerbung umsetzen
Die verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» ist in Gefahr. Ständerat und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) wollen Anpassungen und Ausnahmen am Umsetzungsvorschlag des Bundesrates. Diese würden jedoch dem ursprünglichen Verfassungsauftrag des Volkes widersprechen, Kinder und Jugendliche durch ein möglichst umfassendes Verbot von Tabak– und Nikotinwerbung zu schützen. Die Mehrheit der “Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.” unterstützt nun einen Kompromissvorschlag, welcher die verfassungskonforme Umsetzung der Initiative retten will.
Der Kompromiss sieht beim Werbeverbot für Tabak– und Nikotinprodukte folgende Lösungen für die umstrittenen Anpassungen im vorliegenden…
Die verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» ist in Gefahr. Ständerat und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) wollen Anpassungen und Ausnahmen am Umsetzungsvorschlag des Bundesrates. Diese würden jedoch dem ursprünglichen Verfassungsauftrag des Volkes widersprechen, Kinder und Jugendliche durch ein möglichst umfassendes Verbot von Tabak- und Nikotinwerbung zu schützen. Die Mehrheit der "Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP." unterstützt nun einen Kompromissvorschlag, welcher die verfassungskonforme Umsetzung der Initiative retten will.
Der Kompromiss sieht beim Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte folgende Lösungen für die umstrittenen Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf vor:
- Wenn der Anteil der 14- bis 17-Jährigen lediglich weniger als 2% der Gesamtleserschaft umfasst, soll Tabakwerbung bei abonnierten Printmedien im Innenteil weiterhin erlaubt bleiben.
- Hinweise zu Sponsoring und Verkaufsförderung sowie das mobile Marketing (mobiles Verkaufspersonal, wie z.B. Hostessen) sollen nicht, wie beantragt, vom Tabakwerbeverbot ausgenommen werden. Dies würde klar dem Willen von Volk und Ständen widersprechen und gegen den neuen Verfassungsartikel verstossen. Dieser verbietet «jede Art von Werbung». Verkaufsförderung in jeglicher Form ist Werbung.
Folgt der Nationalrat den Änderungsanträgen seiner Kommission unverändert, werden einzelne Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring sogar noch schwächer als im heutigen Gesetz.
Die EVP als überzeugte Unterstützerin der Initiative «Kinder ohne Tabak» setzt sich dafür ein, dass das Parlament die Initiative möglichst strikt und verfassungskonform umsetzt. Der Volkswillen für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung muss respektiert werden.
«Der Nationalrat muss sicherstellen, dass der Volkswillen respektiert wird. Der Kinder- und Jugendschutz muss verfassungskonform und damit griffig umgesetzt werden.»
Nik Gugger, Nationalrat ZH
Kontakt:
Nik Gugger, Nationalrat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
23.02.2024 | EVP: Keine neue Steuerstrafe für klassische Familienmodelle
Der Bundesrat hat diese Woche seinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» verabschiedet. Der Wechsel weg von der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren hin zur Individualbesteuerung würde zwar vor der Hand die Heiratsstrafe bei der Bundessteuer endlich abschaffen. Gleichzeitig brächte er jedoch eine neue inakzeptable Diskriminierung: Der Bund räumt selbst ein, dass mit dem neuen Steuersystem unterm Strich Familien mit nur einem Erwerbseinkommen oder einem nur niedrigem Zweiteinkommen steuerlich höher belastet werden dürften. Die Heiratsstrafe würde damit durch eine Familienstrafe für klassische Familienmodelle ersetzt. Dies lehnt die EVP entschieden ab.
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats im sogenannten Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, alle Personen unabhängig von ihrem…
Der Bundesrat hat diese Woche seinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» verabschiedet. Der Wechsel weg von der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren hin zur Individualbesteuerung würde zwar vor der Hand die Heiratsstrafe bei der Bundessteuer endlich abschaffen. Gleichzeitig brächte er jedoch eine neue inakzeptable Diskriminierung: Der Bund räumt selbst ein, dass mit dem neuen Steuersystem unterm Strich Familien mit nur einem Erwerbseinkommen oder einem nur niedrigem Zweiteinkommen steuerlich höher belastet werden dürften. Die Heiratsstrafe würde damit durch eine Familienstrafe für klassische Familienmodelle ersetzt. Dies lehnt die EVP entschieden ab.
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats im sogenannten Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, alle Personen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell zu besteuern. Der Verheiratetentarif würde wegfallen, der Kinderabzug erhöht und auf die Eltern aufgeteilt. Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem nur niedrigen Zweiteinkommen dürfte dies, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, bereits in den mittleren Einkommensklassen zu steuerlichen Mehrbelastungen für die betroffenen Familien führen. Das heisst, dass Familien steuerlich benachteiligt würden, in denen sich ein Elternteil entscheidet, zur Selbstbetreuung der Kinder gar nicht oder nur im geringen Umfang einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
«Endlich will der Bundesrat die verfassungswidrige Heiratsstrafe bei der Bundessteuer abschaffen. Wir wollen jedoch nicht, dass er sie durch eine Diskriminierung von Familien mit einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen ersetzt. Alle Familienmodelle müssen gleichbehandelt werden».Nik Gugger, Nationalrat EVP, ZH
Kommt hinzu, dass die Umsetzung dieses Steuersystems einen deutlich höheren administrativen Aufwand und entsprechende Kosten verursachen würde.
Neben der Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer will die EVP angesichts zunehmender Altersarmut vor allem auch die verfassungswidrige und willkürliche Bestrafung von Ehepaaren bei den Renten endlich beseitigen. Verheiratete Paare erhalten, obwohl beide gearbeitet haben, im Alter zusammen nur 1,5 Renten, während unverheiratete Paare zusammen zwei Renten ausgezahlt bekommen. Die beiden Initiativen der Parteien die Mitte und EVP zur Abschaffung dieser Heiratsstrafen bei Bundessteuer und Renten, befinden sich im Schlussspurt.
«Wenn alle Unterstützenden im Endspurt nochmals voll motiviert sammeln, sollten wir die benötigten Unterschriften für die beiden Initiativen gegen die Heiratsstrafe bei Steuer und Rente zusammen bekommen.»
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz: 076 575 24 77
Nik Gugger, Nationalrat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
31.01.2024 | Generalsekretär Roman Rutz tritt zurück
Roman Rutz, 38, tritt auf Ende Juli 2024 nach sechs Jahren als Generalsekretär der EVP Schweiz aus familiären Gründen zurück. Partei– und Geschäftsleitung bedauern den Entscheid ausserordentlich und danken Roman Rutz von Herzen für sein enormes Engagement für die Partei. Die Suche nach einer Nachfolge ist bereits in die Wege geleitet.
Der Entscheid zur Abgabe des Amtes fiel bereits lange vor den letzten Wahlen und ist rein familiärer Natur: Die Familie mit zwei kleinen Kindern zieht…
Roman Rutz, 38, tritt auf Ende Juli 2024 nach sechs Jahren als Generalsekretär der EVP Schweiz aus familiären Gründen zurück. Partei- und Geschäftsleitung bedauern den Entscheid ausserordentlich und danken Roman Rutz von Herzen für sein enormes Engagement für die Partei. Die Suche nach einer Nachfolge ist bereits in die Wege geleitet.
Der Entscheid zur Abgabe des Amtes fiel bereits lange vor den letzten Wahlen und ist rein familiärer Natur: Die Familie mit zwei kleinen Kindern zieht wieder zurück in die Ostschweiz in die Nähe von Familie, Grosseltern und Freunden. Partei- und Geschäftsleitung bedauern den Entscheid sehr. Parteipräsidentin Lilian Studer:
«Wir verstehen den Entscheid zwar, bedauern ihn jedoch ausserordentlich. Schon jetzt möchte ich Roman Rutz ein riesiges Dankeschön aussprechen für sein enormes Engagement und die allzeit Top-Leistungen, die er für unsere Partei erbracht hat».Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz
Roman Rutz hatte die Leitung des Generalsekretariats der EVP Schweiz 2018 übernommen. Mit unaufgeregter, zielstrebiger Hand hatte er die Partei unter der damaligen Parteipräsidentin Marianne Streiff erfolgreich durch das Wahl- und 100-Jahre-Jubiläumsjahr 2019 gesteuert. In seiner Amtszeit leistete er einen massgeblichen Beitrag zur strategischen und politisch-inhaltlichen Positionierung der Partei, ebenso zum Aufbau und Pflege der Parteibasis in den Kantonen.
Die Geschäftsleitung hat den Findungsprozess für eine geeignete Nachfolge bereits gestartet.
Fotos:
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
22.12.2023 | EVP fordert fairere Anpassung der Kinderzulagen
Familien sind in der Schweiz überdurchschnittlich armutsgefährdet. Ständig steigende Kosten für Unterkunft, Nahrung, Energie, Gesundheit oder Betreuung belasten das Haushaltsbudget massiv. Die EVP fordert nun in einem Vorstoss, die Familienzulagen künftig nach dem sogenannten Mischindex anzupassen. Dieser bezieht neben der Entwicklung der Konsumentenpreise auch die der Löhne mit ein.
Der Bundesrat soll nach dem von EVP-Nationalrat Marc Jost, BE, eingereichten Vorstoss die Gesetze so ändern, dass sich die Anpassungen der…
Familien sind in der Schweiz überdurchschnittlich armutsgefährdet. Ständig steigende Kosten für Unterkunft, Nahrung, Energie, Gesundheit oder Betreuung belasten das Haushaltsbudget massiv. Die EVP fordert nun in einem Vorstoss, die Familienzulagen künftig nach dem sogenannten Mischindex anzupassen. Dieser bezieht neben der Entwicklung der Konsumentenpreise auch die der Löhne mit ein.
Der Bundesrat soll nach dem von EVP-Nationalrat Marc Jost, BE, eingereichten Vorstoss die Gesetze so ändern, dass sich die Anpassungen der Mindestansätze bei den Familienzulagen künftig am sogenannten Mischindex orientieren.
«Heute werden die Familienzulagen nur dann angepasst, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 5 Punkte gestiegen ist. Der Lohnindex spielt dabei keine Rolle. Entsprechend sind die Familienzulagen seit 2006 unverändert geblieben – trotz zum Teil starker Inflation.»
Marc Jost, Nationalrat, BE
AHV, BVG, Ergänzungsleistungen oder IV werden bereits heute nach dem Mischindex angepasst. Dieser be-rücksichtigt sowohl die Konsumentenpreise als auch den vom Bundesamt für Statistik ermittelten Lohnindex. In den letzten zwanzig Jahren ist die Mindestrente bei der AHV entsprechend um ca. 0,8 Prozent pro Jahr ge-stiegen.
Familienzulagen bieten eine Unterstützung für alle Familien, unabhängig vom gewählten Betreuungs- und Erwerbsmodell. Sie erlauben den Familien, ihr Familien- und Betreuungsmodell selbst zu wählen. Sie tragen so dazu bei, die Kinderbetreuung unabhängig vom Familienmodell finanziell tragbar zu machen.
Kontakt:
Marc Jost, Nationalrat: 076 206 57 57
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70