Die EVP Aargau begrüsst die Anpassung des Richtplans und die bessere Inventarisierung der Fruchtfolgeflächen, kritisiert aber die Kompensationsschwelle von 3 ha als zu hoch. Zudem fordert sie klare Regeln für die Anwendung der 3-ha-Schwelle und kritisiert, dass nachträglich in ventarisierte Flächen die Kompensationspflicht verwässern.