Die EVP Aargau nimmt Stellung zur Vernehmlassung: "Teilrevision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen"

Die EVP Aargau nimmt Stellung zur Vernehmlassung: "Teilrevision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen"

Ungesunde, überhitzte Bautätigkeit im Aargau

Der Aargau ist der Kanton mit der stärksten Bevölkerungszunahme. Der Siedlungsdruck ist enorm. Die Bautätigkeit ist derart gross, dass in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern oft  Aussagen fallen wie:

„So kann es mit Bauen nicht weitergehen…“ - „Überall stehen Krane, das geht nicht auf die Dauer…“ - „Diese Bauerei ist nicht mehr normal, der Verschleiss des Bodens tut weh …“.

Hat die aargauische Politik diese Entwicklung im Griff? Die EVP bezweifelt das. Im Entwicklungsleitbild 2013 – 2022 steht der Leitsatz: „Der Aargau ist ein attraktiver Kanton mit hoher Anziehungskraft. Der Regierungsrat will das damit verbundene Wachstum in geordnete Bahnen lenken, damit es seine positive Wirkung entfalten kann.“ 

Nach Meinung der EVP ist Wachstum per se noch kein Gewinn. Deshalb muss auch die Anziehungskraft dosiert werden, damit sich das Wachstum wieder auf gesundem, akzeptablem Niveau einpendelt. Damit würde der Druck auf das Bauland etwas nachlassen und das wertvolle Gut „Boden“ geschont.

 

EVP fordert bei der Durchsetzung der Baupflicht Legitimation durch Gemeindeversammlungsbeschluss oder Beschluss des Einwohnerrats

Die EVP unterstützt trotz der vorangehenden Betrachtung die vom eidgenössischen Raumplanungsgesetz geforderte konsequente Siedlungsentwicklung nach Innen. Sie ist dringend notwendig zur Schonung der Landschaft und des Kulturlandes. Die Durchsetzung der Baupflicht, welche in letzter Konsequenz den Verkauf oder sogar die Übernahme eines Grundstücks durch die Gemeinde beinhaltet, ist ein schwerwiegender Eingriff ins Privateigentum. Nach Meinung der EVP muss das "öffentliche Interesse" an der Überbauung im Rahmen eines Volksentscheids (Legitimation durch Gemeindeversammlungsbeschluss, Beschluss des Einwohnerrats) bestätigt werden. Eine breite Abstützung eines solch rigorosen Eingriffs ins Privateigentum muss breit abgestützt sein, auch zum Schutz der Exekutive!

 

EVP für einheitliche Mehrwertabgabe von 30 % bei Ein-und Umzonungen

Die EVP bevorzugt eine einheitliche Regelung der Mehrwertabgabe von 30 % bei Ein- und Umzonungen für alle Gemeinden. Es sollen genügend Mittel bereitgestellt werden, um die Finanzierung der Umplatzierungen von Bauzonen zu ermöglichen. Gleichbehandlung bringt Transparenz und Übersicht und verhindert unnötigen Streit! Der Aargau hat genügend Bauzonen, teilweise sind sie aber am falschen Ort.

 

Aarau, 22. Juni 2015