Die EVP Aargau stimmt der Vorlage zur Revision des Gesundheitsgesetzes mehrheitlich zu

In der Revision des Gesundheitsgesetzes werden zwei wichtige langjährige Anliegen der EVP aufgenommen.

 

Die EVP begrüsst eine Regelung der Spitalseelsorge im Gesundheits-

gesetz und insbesondere den im Gesundheitsgesetz verankerte Anspruch der Spitalpatienten und -patientinnen auf seelsorgerische Betreuung. Die EVP Aargau fordert jedoch im Gesetz eine eindeutige Trennung der Spitalseelsorge von der Gemeindeseelsorge insbesondere die Regelung der Datenweitergabe.

 

Mit der Verpflichtung der Spitäler zur Ausbildung von Gesundheits-

berufen, wird ein langjähriges, absolut wichtiges Anliegen der EVP im Gesetz verankert.