Die EVP begrüsst die Optimierung der Aufgabenteilung

Die vorgeschlagene Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wie auch die Neuordnung des Finanzausgleichs soll eine Verbesserung bringen. Die EVP wehrt sich jedoch gegen eine grundsätzliche Neuordnung der Gemeindelandschaft durch kantonale Vorgaben.

Die Aufgaben sollen jener staatlichen Ebene zugewiesen werden, die sie am besten erledigen kann. Nur so ist eine effiziente und damit auch bürgerfreundliche Aufgabenerfüllung möglich. Die EVP begrüsst die erfolgte Analyse. Sie ist fundiert erfolgt. Damit kann sich die EVP auch mit der Neuordnung in den vorgeschlagenen Bereichen einverstanden erklären. Die Beurteilung für die Zuordnung von Aufgaben soll aus inhaltlicher und organisatorischer Sicht erfolgen, denn es macht keinen Sinn, Aufgaben zu verschieben nur damit der Saldo stimmt. Ausgleichsmechanismen sind deshalb notwendig. Bei den vorgeschlagenen Varianten gibt die EVP dem Steuerfussabtausch klar den Vorzug. Auch wenn die Umsetzung etwas komplizierter ist, führt dieser zu einer transparenteren Situation. Damit kann eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der Entscheidungs-, Vollzugs- und Finanzierungsebene erreicht werden.

 

Auch den Grundsätzen für den künftigen Aargauer Finanz- und Lastenausgleich kann die EVP zustimmen. Der Ressourcenausgleich wie auch der Lastenausgleich kann so verständlich und transparent erfolgen. Dadurch sollen Zusammenschlüsse von Gemeinden nicht erzwungen werden. Sie sollen aber auch nicht verhindert werden, damit sie dort, wo sie sinnvoll und erwünscht sind, auch erfolgen können.