Die EVP kann der Revision des kantonalen Arbeitsrechts nun zustimmen.

Die EVP kann der Revision des kantonalen Arbeitsrechts nun zustimmen.

Nachdem die Evangelische Volkspartei Aargau gegen die erste Version des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht das Referendum ergriffen hat, kann sie nun der vorliegenden Fassung zustimmen.

Auch aus Sicht der EVP besteht beim heutigen Arbeitsrecht Revisionsbedarf. Sie begrüsst es deshalb, dass der Regierungsrat dem Parlament in Kürze eine neue Version vorlegen kann.

Die EVP hatte sich gegen die Einführung weiterer Sonntagsverkäufe gewehrt. Sie beurteilt den Grund für die Ablehnung der ersten Fassung durch das Stimmvolk am 13. Juni 2010 gleich wie der Regierungsrat. In den parlamentarischen Debatten und im Abstimmungskampf wurde die vorgeschlagene Regelung zu den bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen kritisiert. Der arbeitsfreie Sonntag ist eine jahrhundertealte Errungenschaft. Er liegt im Interesse der arbeitenden Menschen, der Familien, des sozialen Lebens und der Gesellschaft. Sonntags soll nur gearbeitet werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Dieser Tag der Erholung darf nicht zum Werktag verkommen.

Die EVP ist erfreut darüber, dass mit der nun vorliegenden Anhörungsvorlage der Kritik Rechnung getragen und der in der Abstimmung klar deklarierte Volkswille umgesetzt wird. Damit soll an der heute bestehenden Sonntagsverkaufsregelung festgehalten und zwei einheitlich für den ganzen Kanton geltende bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zugelassen werden.

Im Übrigen entspricht der vorliegende Gesetzesentwurf weitestgehend der ersten Vorlage. Die zusätzlichen Änderungen in Bezug auf die Einigungsstelle sind nachvollziehbar und von der EVP unbestritten.