Die EVP unterstützt die kantonal vereinheitlichte Verfahrenspraxis bei Einbürgerungen

Die Evangelische Volkspartei Aargau (EVP) begrüsst den Grundsatz, die Einbürgerungspraxis kantonal zu vereinheitlichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt Bereiche auf, welche in den letzten Jahren zu Fragen und Schwierigkeiten auf Gemeinde- sowie auf Kantonsebene geführt haben und bietet nun eine Handhabung. Nach Ansicht der EVP sollten die Gemeinden jedoch weiterhin den Hauptteil der Erhebungen zur Prüfung der Integration vornehmen.

Die EVP erachtet es als wichtig, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen weiterhin von den Gemeinden und nicht zentral vom Kanton geprüft werden, da die angemesse Entscheidungsfindung der Gemeinde besser gewährleistet ist, wenn sie auch genügend in den Prozess involviert ist. Das Bereitstellen eines einheitlichen Basistests, welcher die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse erhebt, sowie ein Leitfaden für die Gesprächsführung seitens des Kantons an die Gemeinden begrüsst die EVP aber sehr.

 

Sie erachtet es auch als richtig, dass der Gemeinderat anstelle der Gemeindeversammlung oder des Einwohnerrates über die Einbürgerungen befinden soll, damit eine einheitliche und gerechte Praxis gewährleistet werden kann. Die EVP findet es angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen auch sinnvoll, dass die verlangte Aufenthaltsdauer in der Gemeinde vor der Gesuchseinreichung auf zwei Jahre herabgesetzt wird.

 

Klar ist, dass mit dieser Vorlage die Einbürgerungspraxis nicht nur einheitlicher, sondern auch strenger gehandhabt und arbeitsintensiver werden wird.

 

Mit dem Vorschlag der Wiedereinführung einer Einbürgerungskommission ist die EVP gar nicht einverstanden. Anlässlich der Parlamentsreform ist genügend über die Kommissionsaufteilung diskutiert und ein Konsens gefunden worden. In der Justizkommission sind die Einbürgerungen weiterhin am richtigen Ort. Im Übrigen wäre diese Frage sowieso nicht über das Gesetz zu klären, sondern liegt in der Hoheit des Grossen Rates.