EVP kann der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte zustimmen

Es ist unbestritten, dass nach der Neuorganisation der Friedensrichterkreise der Vorsitz im Wahlbüro bei den Gemeinderatswahlen neu zu regeln ist. Die vorgeschlagene Regelung ist pragmatisch und einfach durchführbar. So kann die Änderung rechtzeitig auf die nächsten Gemeinderatswahlen in Kraft gesetzt werden. Damit kann die EVP dieser Teilrevision zustimmen.

 

Nachdem die Zeit für grundlegende Überlegungen zu knapp ist, sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte die Frage nach der Aufsicht durch eine gemeindeunabhängige Instanz nochmals geklärt werden.