EVP stimmt der Erleichterung des Kaminfegerwechsels zu

EVP stimmt der Erleichterung des Kaminfegerwechsels zu

Die Teilrevision des Brandschutzgesetzes wird von der EVP begrüsst. Es soll in Zukunft möglich sein, dass Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Betreiberinnen und Betreibern von Feuerungs- und Abgasanlagen eine andere Kaminfegerperson wählen können. Richtig ist, dass dabei nur im Kanton Aargau konzessionierte Kaminfegerpersonen beauftragt werden können.

Die vorgeschlagene Lösung mit der Meldung über den Gemeinderat  betrachtet die EVP als recht kompliziert. Der Gemeinderat hat die Aufsicht. Die Verantwortung für die Kontrolle und die Ausführung liegt jedoch bei der gebietszuständigen Kaminfegerperson. Es ist zu prüfen, ob eine einfachere Lösung möglich ist, bei der nicht jede Meldung einzeln über den Gemeinderat erfolgen muss.