Ja zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010

Die Evangelische Volkspartei Aargau (EVP) stellt sich grundsätzlich hinter die Stossrichtung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010. Die Formulierungen der einzelnen Strategien sind für sie jedoch zu wenig differenziert. Positiv bewertet sie, dass ihre Anliegen im Bereich der Palliativpflege und Psychiatrie in der Gesamtplanung aufgenommen sind und auch kostenwirksame Strategien zum Tragen kommen.

 

Befriedigt stellt die EVP fest, dass die Palliativmedizin und –pflege in allen Institutionen auf der Spital- und Pflegeheimliste Raum haben soll und begrüsst, dass in der Begleitung auf dem letzten Lebensabschnitt auch die seelsorgerische Unterstützung ausdrücklich dazu gehört. Ebenso freut sich die EVP, dass die Regierung den grossen Nachholbedarf im Psychiatriebereich erkannt hat und gewillt ist, für eine zeitgemässe und integrierte Psychiatrie zu sorgen.

 

Dass die interkantonale Zusammenarbeit bei spezialisierten medizinischen Leistungen eine Qualitätssteigerung zur Folge hat und sich auch wirtschaftlich rechnen lässt, scheint glücklicherweise nicht nur der EVP klar zu sein. Die EVP ersucht die Regierung, auch innerhalb der Kantonsgrenzen für eine Konzentrierung der spezialisierten Medizin zu sorgen um damit weitere Kosten zu senken. In diesem Zusammenhang findet sie es auch richtig, dass ein Zulassungsstopp im ambulanten Spitalbereich geprüft wird und der Kanton in der Notfallversorgung mit geeigneten Massnahmen der Beanspruchung durch Bagatellfälle begegnen will.

 

Der EVP ist die Sicherstellung der Ausbildungsplätze in den Gesundheitsberufen wichtig. Sie möchte diese Strategie aber ergänzt haben mit Weiterbildungs-möglichkeiten. Wie bereits in ihrer Stellungnahme zur Pflegefinanzierung fordert sie, dass das Angebot an Aus- und Weiterbildungsplätzen ein „Muss-Kriterium“ zur Auswahl auf die Spitalliste wird und will das Verhältnis von Stellenprozenten der Angestellten und Ausbildungsplätzen definiert haben.

 

Im Bereich der Uebergangspflege ortet die EVP viele offene Fragen. Wie das "ergänzende, bedarfsgerechte Angebot" genau aussehen wird, wo es angeboten wird und wer es - gerade auch über die 14 Tage hinaus - bezahlen soll, möchte die EVP gerne wissen, bevor sie der Uebergangspflege ohne Vorbehalte zustimmen kann.