Parolen zu den kantonalen Vorlagen vom 27. November 2011

An ihrer Parteiversammlung spricht sich die Evangelische Volkspartei Aargau klar für ein Ja zur Einführung des revidierten Hundegesetzes aus und lehnt ebenso klar die Änderung des Grossratswahlgesetzes ab. Zur Verfassungsänderung und der Treibjagdinitiative wird ebenfalls die Nein-Parole beschlossen.

Die Totalrevision des Hundegesetzes ist wichtig und richtig

Grossrätin Lilian Studer betont in ihren Ausführungen zum Hundegesetz die Wichtigkeit einer grundlegenden Revision, da die bestehenden Rechtsgrundlagen aus dem Jahre 1871 den Ansprüchen an eine zeitgemässe Hundegesetzgebung längst nicht mehr zu genügen vermögen. Nach mehreren tragischen Zwischenfällen ist ausserdem die Problematik der gefährlichen Hunde verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Leider war es nicht möglich, eine einheitliche nationale Lösung zu finden.

Obwohl Lilian Studer persönlich eine Lösung nach Vorbild des Kantons Zürich, welcher bestimmte Hunderassen ganz verbietet, favorisiert hätte, empfiehlt sie das neue Gesetz zur Annahme.

Das revidierte Hundegesetz gibt klare Rahmenbedingungen für die Zuständigkeiten im Hundewesen, die Pflichten der Hundehaltenden sowie auch den Umgang mit gefährlichen Hunden vor.

Die Parteiversammlung folgt dem Antrag von Lilian Studer und beschliesst einstimmig die Ja-Parole.

 

Deutliche Absage an die Einführung eines Quorums im Grossratswahlgesetz

Für Parteipräsident Roland Bialek gibt es keinen Grund, das vom Volk mit grosser Mehrheit angenommene Grossratswahlgesetz wieder zu ändern, notabene zum vierten Mal innerhalb der letzten vier Wahlperioden! Ein Quorum sei eine künstliche Schwelle, welche nur einem Zweck diene: Kleine Gruppierungen werden aus dem Rennen geworfen und die grossen Parteien profitieren davon.

Für Roland Bialek ist klar, dass ein Wahlgesetz möglichst fair sein soll und einzelne Parteien nicht bevorzugt werden dürfen. Dem Argument der grossen Parteien, es gäbe innerhalb des Grossrats eine Zersplitterung der Kräfte und der Ratsbetrieb sei darum ineffizienter, hält Roland Bialek entgegen, dass eine Ineffizienz oftmals durch das gegenseitige Blockieren grosser Parteien bei Sachthemen entstehe.

Die Parteiversammlung sieht dies auch so und beschliesst ohne Gegenstimme die Nein-Parole.

 

Weshalb ändern, was sich bewährt hat?

Als einzige Fraktion hat sich die EVP im Grossen Rat gegen das Zusammenlegen der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar gestellt, da sie darin keine Vorteile sieht und sich das bisherige System bewährt hat. Das Zusammenlegen der Wahlen von Gross- und Regierungsrat erachtet die EVP-Fraktion als problematisch, da es sich um zwei unterschiedliche Formen von Wahlen handelt, welche nicht durchmischt werden sollten. Es bestünde die Gefahr, dass Regierungsratskandidierende zu Werbeträgern der Parteien würden.

Nach verschiedenen Fragen und Voten schliesst sich die Parteibasis auch in dieser Vorlage den Vorschlägen der Fraktion an und beschliesst mit drei Gegenstimmen die Nein-Parole.

 

Nein zur Neuauflage der Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben"

Zur Volksinitiative, welche mit identischem Wortlaut 2005 schon einmal zur Abstimmung gekommen und vom Volk mit 64% der Stimmen verworfen worden war, fasst die Parteiversammlung mit einer Gegenstimme die Nein-Parole. Grossrat Sämi Richner, welcher zur Initiative referierte, räumte jedoch ein, dass sich die heutige Situation gegenüber 2005 leicht geändert habe, da in den letzten Jahren der Luchs als natürlicher Feind des Wildes wieder vermehrt aufgetreten sei. Dennoch erachtet er die Arbeit der Jäger als sehr wichtig, gerade auch in Bezug auf die Bergung von fast 3‘000 Stück Fallwild pro Jahr (meist Verkehrsopfer).