Rahmengesetz aus Sicht der EVP nur zufriedenstellend

Die EVP befürwortet die Verpflichtung der Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das vorliegende Rahmengesetz regelt dies aus Sicht der EVP nur zufriedenstellend.

Die zu ersetzende PAVO (Pflegekinderverordnung) beinhaltete im Zentrum das Kindswohl. Das vorliegende Rahmengesetz regelt primär nur die Finanzierung. Das Kindswohl (Würde des Kindes, Entwicklung, Sozialisation) fehlt in dieser Vorlage. Die heutigen Kinder sind unsere zukünftige Gesellschaft. Aus diesem Fokus muss diesem Aspekt mehr Beachtung geschenkt werden.

Des Weiteren bemängelt die EVP, dass im Gesetz keine allgemein gültige Regelung der Qualität enthalten ist und dadurch jede Gemeinde eigene Vorgaben und Richtlinien zu erstellen hat.

Da in der aktuellen politischen Situation eine enge Qualitätsregelung durch den Kanton nicht mehrheitsfähig ist, fordert die EVP vom Kanton mindestens die Empfehlung einheitlicher Minimalstandards.

Familienexterne Kinderbetreuungsstrukturen mit guter Qualität fördern zusätzlich zum Kindswohl auch die Standortattraktivität der Gemeinden und somit auch den Zuzug von besser situierten Einwohnern / Steuerzahlern.