Stellungnahme der EVP Aargau zur Anhörung: Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden

Die Optimierung des Finanzausgleichs wird von der EVP begrüsst.

Die EVP stimmt der Vernehmlassung „Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs“ grundsätzlich zu. Sei es, dass der Steuerfussabtausch oder einzelne Massnahmen keine Unterstützung bekämen, müsste die Vorlage oder einzelne Massnahmen neu beurteilt werden.

 

Die EVP begrüsst grundsätzlich eine Optimierung der Aufgabenteilung, somit auch die Verschiebung diverser Aufgaben entweder zum Kanton oder zu den Gemeinden. Nebst der verbesserten Ausgangslage des Finanzausgleichs zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeinden wird die Handhabung der Aufgabenteilung auch vereinfacht. Neue Herausforderungen müssen aber mitbedacht werden: beispielsweise sollen die Gemeinden im Bereich des öffentlichen Verkehrs oder bei Kantonsstrassenbauten trotz kantonaler Bezahlung auch weiterhin für Info und Projekten mitberücksichtigt und involviert werden.

Der weitere wichtige Teil dieser Vorlage - der Lastenausgleich -  ist für die EVP eine richtige Massnahme. Sei es bei der Bildung -  wie auch beim Soziallastenausgleich: die Gemeinden werden somit in ihrer wichtigen und überdurchschnittlichen Kostenbelastung unterstützt und ein bestmöglicher fairer Ausgleich findet statt.

Die Gemeindestrukturen werden mit dieser Vorlage nicht angetastet. Dies kann die EVP einerseits nachvollziehen und hätte auch ihre Mühe mit zwanghaften Fusionen. Die eingeführte Regelung von Zusammenschlusspauschalen und – beiträgen sollen wie 2012 eingeführt aus ihrer Sicht weiterhin aber unterstützt werden. Anderseits dürfen die Unterstützungen zur Strukturerhaltung aber nicht überstrapaziert werden. Schon frühzeitig müssen Möglichkeiten für Optimierungen geprüft werden und eine Mittelfristplanung erarbeitet. Dies darf nicht erst passieren, wenn der Steuerfuss die Obergrenze erreicht hat.