Stellungsnahme zur Anhörung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt (Kitesurfen)

Die EVP erachtet die Zulassung von Kitesurfen auf dem Hallwilersee als problematisch.

Folgende Gründe führen zu dieser kritischen Haltung: In den vergangenen Jahren gab es Vorstösse zur Lockerung des Hallwilerseeschutzdekrets. Einerseits betraf es die vermehrte Bewilligung von Veranstaltungen, andererseits die Einschränkung von Bauzonen. Es hat sich gezeigt, dass mit den Aktivitäten rund um den und auf dem Hallwilersee sehr sensibel umgegangen werden muss. Beide Ansinnen wurden abgelehnt.

Im Anhörungsbericht des Regierungsrates wird ausführlich dargelegt, weshalb dem Uferschutz und dem Vogelschutz eine grosse Bedeutung zukommt. Diese Ansicht teilt die EVP vollumfänglich.

Ausserdem bleibt das Wasserskifahren weiterhin untersagt, was die EVP ebenfalls begrüsst. Es wird erwähnt, dass das Kitesurfen mit diesem vergleichbar ist.
Der Stellungnahme der Kitesurfer ist zu entnehmen, dass ihre Sportart zumindest von der Geschwindigkeit des Gleitens her vergleichbar mit der Sportart „Windsurfen“ sei. Diese wiederum ist auf dem Hallwilersee zugelassen. Hier scheint ein Konflikt zu bestehen. Der Regierungsrat wird daher gebeten, aufzuzeigen, weshalb Windsurfen auf dem Hallwilersee weniger problematisch ist und daher toleriert werden kann.

Die EVP lehnt das Kitesurfen auf dem Hallwilersee ab, weil das Gebiet auf und rund um den Hallwilersee durch das Freizeitverhalten unserer Gesellschaft bereits sehr stark belastet ist und der See in seiner geringen Ausdehnung und den vielen Schutzzonen für die Sportart eher ungeeignet ist. Somit kann die EVP der Änderung des EG zum BG über die Binnenschifffahrt, wie sie der Regierungsrat vorschlägt, zustimmen.