Totalrevision Einführungsgesetz über die Krankenversicherung

Die EVP begrüsst die Grundzüge des Entwurfes; die Berechnung des Anspruchs, das Verfahren sowie die zentrale Abwicklung durch die SVA. Die positive Absicht des Departementes, nicht durch die Prämienverbilligung sparen zu wollen, unterstützt die EVP. Die Schaffung einer neuen Koordinationsstelle lehnt sie ab.

Bedarfsgerechte Prämien müssen das Primat bleiben, damit auch der untere Mittelstand gestärkt wird.

Die vorgesehene Meldepflicht bei Veränderung der sozialen Situation stellt ein hoher Anspruch an die Beteiligten dar, rechtfertigt sich jedoch aus Sicht der EVP.

Die Beratungen stellen einen hohen fachlichen und finanziellen Aufwand für die Gemeinden dar: die Erkennung von  Zahlungsunfähigen und Zahlungsunwilligen sowie das Einleiten der entsprechenden Massnahmen. Um diesem hohen Anspruch an die Beratung gerecht zu werden, sollen kleine Gemeinden Synergien in der Beratung nutzen können (z.B. eine Person berät für mehrere Gemeinden).

Die finanzielle Belastung der Gemeinden steigt zunehmends. Eine Anrechnung der Aufwände der Gemeinden im Finanzausgleich ist zwingend nötig.

Anreizmodell für die Gemeinden sollen geschaffen werden, die Beratung zielführend durchzuführen.

Kritisch erachtet die EVP,  dass als Basis der Richtprämie die Prämien für die alternativen Versicherungsmodelle herangezogen werden, da noch kein flächendeckendes Angebot im Kanton besteht.