Viele offene Fragen zur geplanten familienergänzenden Kinderbetreuung

Die EVP steht dem neuen Geschäft "Familienergänzende Kinderbetreuung" grundsätzlich positiv gegenüber. Die Vernehmlassungsvorlagen für dieses komplexe Geschäft sind für sie aber eher dürftig.

Die EVP hat von den Vorschlägen der Regierung zur Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventions­gesetzes in Sachen „Familienergänzende Kinderbetreuung“ an der Medienkonferenz vom 25. Juni 2010 Kenntnis ge­nommen.

 

 

Mit der Verschiebung des Geschäftes „Tagesstrukturen“ resp. „Familienergänzende Kinderbetreuung“ vom Departement Bildung, Kultur und Sport ins Departement Gesundheit und Soziales ist es über die Betreuung der Schul- und Kindergartenkinder hinaus gewachsen. Neu sollen die Gemeinden zusätz­lich die Kinderbetreuung auch von Kleinkindern sicherstellen – und dies über das ganze Jahr. Ob dies der einzige Grund für die Ver­schiebung des Geschäftes ist und nicht auch (partei-)politische Überlegungen dahinterstecken, bleibe dahingestellt…

 

 

Wie schon den „Tagesstrukturen“ im Rahmen des Bildungskleeblattes steht die EVP auch dem neuen Geschäft „Familienergänzende Kinderbetreuung“ grundsätzlich positiv gegenüber. So gross und komplex allerdings das Geschäft ist, so wenig detailliert ist der Gesetzestext und so viel wird auf der Verordnungsebene zu regeln sein. Geradezu dürftig und banal kommt auch der Fragebogen zur Vernehmlassung daher. Fürchtet sich die Regierung vor detaillierteren Fragestellungen?

 

 

Denn dass bei diesem Geschäft der Teufel im Detail steckt, zeigt nur schon, dass…

 

 

·         …die finanziellen Berechnungen, die der Botschaft zu Grunde liegen, auf – wahrscheinlich zu geringen – Annahmen beruhen.

 

·         …der Löwenanteil der „familienergänzenden Kinderbetreuung“ durch die Gemeinden finanziert werden soll.

 

·         ...die „familienergänzende Kinderbetreuung“ weit über die „Tagesstrukturen“ des Bildungskleeblatts hinaus gehen.

 

·         …neben aller propagierten Freiheit für die Gemeinden nicht dargelegt ist, was die „bedarfsgerechten Einrichtungen“ mindestens beinhalten müssen.

 

·         …jede Betreuungsform separate Qualitätsstandards einhalten muss und neben ausgebildeten wieder einmal nebulös von „qualifizierten“ Betreuungspersonen gesprochen wird.

 

·         …auch die Aargauer Lehrerschaft Nutzniesserin des „Beitrags zur Förderung der Kinder“, wie die „familienergänzende Kinderbetreuung“ ihn bringen soll, sein möchte und Zusatzforderungen stellen wird.

 

Klar ist schon jetzt, dass die EVP in ihrer Stellungnahme einiges an zusätzlicher Information (Verordnungen, Qualitätsstandards usw.) verlangen wird.