Wiederherstellung von Kalkabbaugebieten sorgfältig prüfen

EVP-Grossrat Sämi Richner reicht ein Postulat ein betreffend Wiederherstellung der vier möglichen zukünftigen Abbaugebiete der Jura Cement Fabrik Wildegg (JCF).

Das Postulat verlangt vom Regierungsrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen betreffend Wiederherstellungsmöglichkeit der vier möglichen zukünftigen Abbaugebiete der JCF im Hard (Thalheim), Grund (Schinznach-Dorf), Homberg (Bözberg) und Gisliflue - Ost (Bäumer, Auenstein). Da alle vier Standorte sich in Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) befinden, muss nach Meinung des Postulanten eine Beurteilung sehr umfassend erfolgen. Im Begründungsraster der JCF zur Entlassung von zwei Standorten fehlt nun aber ein besonders wichtiges Kriterium, nämlich die Beurteilung der Wiederherstellung jedes einzelnen Gebiets nach erfolgter Kalkausbeute. Das, obwohl gestützt auf Art. 6 Abs. 1 des NHG (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz) im Richtplan Aargau Kapitel L 2.4 Seite 1 nachgelesen werden kann:

 

Diese Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verdienen “in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung”.

 

Der Bericht soll ausdrücklich die Wiederherstellung im Sinne des NHG und nicht eine Rekultivierung jedes einzelnen Standorts darlegen. Zudem sollen die Gebiete gemäss Grossratsbeschluss Richtplanvororientierung vom 11.1.2011 und jenen gemäss Medienkonferenz der JCF und des Departementes vom 5.9.2013 BVU differenziert untersucht werden. Die Karten gemäss Richtplanvororientierung und jenen gemäss Medienkonferenz weichen in einzelnen Gebieten erheblich voneinander ab!